#Children's Rights
Target:
Deutscher Bundestag
Region:
Germany
Website:
www.rueckspiegel.org

Eine wachsende Anzahl von Eltern läßt ihre Kinder selbst bei anhaltenden starken Beschwerden von Laienmedizinern wie z. B. Heilpraktikern behandeln. Minderjährige, insbesondere Säuglinge und kleinere Kinder, sind dabei ihren Eltern und deren Entscheidungen ausgeliefert und haben selbst keine Möglichkeit, die Risiken einer Behandlung durch Laien abzuwägen oder eine solche abzulehnen.

Laienmediziner durchlaufen jedoch in Deutschland keine gesetzlich geregelte Ausbildung - eine Tatsache, die die Bundesärztekammer bereits mehrfach beanstandet hat. Die von Laienmedizinern absolvierten Tests unterliegen bzgl. Umfang, Themenauswahl u. Schwierigkeitsgrad zudem keinerlei Prüfungsordnung. Spezielle Krankheitslehre muss nicht explizit nachgewiesen werden. Der Wissensstand variiert also stark und kommt in keinem Fall einem vollständigen Medizinstudium auch nur annähernd nahe. Die Fähigkeit der Laienmediziner, Erkrankungen ebenso akkurat und rechtzeitig einzuschätzen und zu behandeln wie ein approbierter Arzt, ist also nicht gewährleistet. Nicht nur müssen Kinder daher oft unnötig lange unnötig heftige Schmerzen erleiden, sondern es besteht auch das Risiko, daß bei zu lange hinausgezögerter echter Behandlung ein Notfall eintritt, der im Extemfall lebensbedrohlich ist und/oder langfristige Beeinträchtigungen des Kindes nach sich zieht. Darüber hinaus werden Laienmediziner in Schadensfällen auch als Laien zur Verantwortung gezogen. Das heißt, sie haften für Fehler bei weitem nicht im selben Umfang wie ein Arzt. Ihnen die medizinische Behandlung von Kindern in der Entwicklung anzuvertrauen, ist schon aus diesen Gründen guten Gewissens nicht vertretbar.

Erschwerend kommt hinzu, daß viele alternative Behandlungsmethoden auf wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen fußen, die oft mit irrationaler Ablehnung klassischer, bewährter Methoden einhergehen. Insbesondere Antibiotika, Impfungen oder Chemotherapien werden hier häufig prinzipiell und kategorisch abgelehnt. Stattdessen werden Methoden und Mittel eingesetzt, deren Wirkung bei wissenschaftlicher Überprüfung bestenfalls auf einen Plazeboeffekt zurückzuführen ist oder die für eine Heilung nicht ausreichend sind. Des weiteren sind aktuellen Studien zufolge alternative Diagnoseverfahren nicht besser als der Zufall. Das Risiko von Fehldiagnosen, falschen Behandlungsempfehlungen und Nicht-Erfassen des Schweregrades einer Krankheit ist also erheblich.

All dies ist weder mit dem Recht des Kindes auf die durch die UN-Charta zugesicherte optimale medizinische Versorgung, noch mit dem Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt zu vereinbaren. Es muß daher das Recht des Kindes Vorrang haben, von Anfang an mit angemessenen und ausreichenden Mitteln und Methoden behandelt zu werden, deren Wirkung nach wissenschaftlich gesicherten Standards erforscht worden ist. Aufgrunddessen sollte die Behandlung von Schwangeren, Minderjährigen und Betreuten grundsätzlich nur zugelassenen Ärzten gestattet sein.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Heilpraktikergesetz um folgenden Satz bzw. sinngemäß wie folgt ergänzt wird: “Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde an Schwangeren, Minderjährigen und Betreuten.”

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The Medizinische Sicherheit für Kinder petition to Deutscher Bundestag was written by Ute Gerhardt and is in the category Children's Rights at GoPetition.