#Education
Target:
Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Region:
Germany
Website:
korrektekorrektur.wordpress.com

Begründung der Petition - Warum es sinnvoll ist, zu unterschreiben:

Anonymität, Überlastung und Unterbezahlung der Korrektoren.

Korrektoren von Hausarbeiten und Klausuren bleiben gegenüber dem Bearbeiter de facto anonym. Die Korrektoren erhalten für Zwischenprüfungsklausuren und Klausuren in den Übungen für Fortgeschrittene zwischen drei und vier Euro pro Korrektur. Auch für Hausarbeiten und die Arbeiten in Examensklausurenkursen ist die Bezahlung, hochgerechnet auf einen Stundenlohn, nicht besser. Auf Grund dieser unzureichenden Bezahlung sind sie nicht in der Lage, der individuellen Leistung der Studierenden gerecht zu werden.
Stattdessen verhindern fachliche Fehler, mangelnde Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen, sowie methodische und inhaltliche Willkür die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sachfragen und den Lern-fortschritt der Studierenden. Die Intransparenz reduziert nicht nur den fachlichen Wirkungsgrad der Korrektur, sondern blockiert durch die psychische Belastung weitere Lernkapazitäten. Hierbei handelt es sich bedauerlicherweise nicht um Einzelerscheinungen, sondern um ein organisatorisches Defizit, welches die akademische Ausbildung im Kern beschädigt.

Lösungsskizzen und transparenter Bewertungsmaßstab.

Verbindliche Lösungsskizzen mit Bewertungsmaßstab werden an unserer Fakultät in der Regel nicht veröffentlicht. Teilweise wissen nicht einmal die Korrektoren, was der Professor von den Studierenden erwartet.
Wir glauben: Der Professor ist dafür verantwortlich, seinen Korrektoren einen qualitativ hochwertigen Erwartungshorizont zur Verfügung zu stellen. Eine veröffentlichte Lösungsskizze mit Verbindlichkeitsanspruch wäre transparenter und daher von höherer Qualität, als eine informelle Absprache zwischen Prüfer und Korrektor, die es überdies dem Dozenten jederzeit ermöglicht, Unfähigkeit des Korrektors als Grund für die Mangelhaftigkeit der Korrektur vorzuschützen.
Auch die üblicherweise angebotene Besprechungsvorlesung nach der Klausur gibt keinen verbindlichen, schriftlichen Maßstab her, auf den man sich hinterher stützen kann und der die Vergleichbarkeit garantiert. Der jetzige Zustand öffnet der Willkür Tür und Tor.

Feigenblatt Nachkorrekturantrag.

Wegen Fehlern in der Korrektur sehen sich die Studierenden häufig gezwungen, Nachkorrekturanträge zu stel-len. Das Mittel des Nachkorrekturantrags, ursprünglich für Ausnahmefälle konzipiert, ist weder bestimmt noch geeignet, die systematischen Mängel zu beheben: Es ist nicht Aufgabe der Studierenden, den einer akademischen Ausbildung entsprechenden Standard regelmäßig durch Anträge einzufordern.
Hierdurch kehrt sich die Beweislast hinsichtlich der Bewertung in ungerechtfertigter Weise um. Zudem müssen Studierende befürchten, dass sich ihre Beschwerden negativ auf das Verhältnis zum Prüfer auswirken. Im besten Fall findet eine geringfügige Verbesserung der Note statt, wobei eine inhaltliche Auseinandersetzung selbst bei der Zweitkorrektur ein seltener Glücksfall bleibt.
Außerdem kommt es nicht selten vor, dass Professoren den Prüflingen ein Recht auf Nachkorrektur verweigern, wenn sie bereits selbst die Arbeit vor der Rückgabe überprüft haben (insbesondere bei Prüfungsleistungen unter 4 Punkten). Dadurch wird dem Bearbeiter die Chance genommen, Stellung zu nehmen. Die Nachkorrektur ist jedoch die einzige und letzte Beschwerdemöglichkeit. Diese darf nicht verwirkt werden, ohne dem Betroffenen zumindest ein Anhörungsrecht zu gewähren.

Korrektur ohne Ansehen der Person.

Schon jetzt wird bei Klausuren im Schwerpunktbereich durch den Bearbeiter lediglich die Prüfungsnummer, nicht der Name angegeben. Dies hat gute Gründe: Eine Korrektur soll die akademische Leistung ohne Ansehen der Person bewerten. Gerade in einer kleinen Universität wie Jena besteht die Gefahr, dass Korrektoren Prüflinge kennen und dann – wenn auch unbewusst – persönliche Wertungen einfließen lassen.

Schädigung der Fakultät durch Defizite bei der Korrektur.

Dieses Organisationsdefizit beschädigt den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Lehrenden und Studierenden, der von der Überzeugungskraft des Arguments leben sollte. Stattdessen wird die formale Autorität des Korrektors zur unumstößlichen Maxime erhoben. Diese Situation ist äußert ineffektiv und belastend. Sie wird lang-fristig zu Reputations- und Wettbewerbsschäden der Fakultät führen. Schäden zeigen sich seit mehreren Jahren in den Wertungsverschlechterungen der rechtswissenschaftlichen Fakultät Jena im CHE-Ranking.
Auf das Problem angesprochen, stellte der Fakultätsrat protokollarisch fest, dass „das Prinzip der selbsterklärenden Korrektur von den Korrektoren verwirklicht wird“. Das ist eine kontrafaktische Leerformel.

Sehr geehrte Mitglieder des Fakultätsrates,

von der Korrektur einer universitären Prüfungsleistung erwarten wir, dass sie transparenten Maßstäben folgt, nachvollziehbar und kohärent ist. Die Korrektur sollte dem Prüfling die Möglichkeit eröffnen, aus seinen Fehlern zu lernen und seine Stärken auszubauen. Zudem sollten die Bewertungen verschiedener Klausuren vergleichbar sein. Diese elementaren Voraussetzungen einer akademischen Ausbildung sind an unserer Fakultät derzeit nicht gegeben. Die Unterzeichner dieser Petition fordern Sie daher auf, zum Zwecke einer Verbesserung der Lehre an unserer Fakultät folgende Maßnahmen verbindlich zu beschließen:

1. Bezahlung und Arbeitsbelastung der Korrektoren

Die Korrektoren müssen eine adäquate Bezahlung erhalten und entlastet werden. Anders ist eine inhaltlich begründete und für die Studierenden hilfreiche Korrektur nicht möglich. Der Fakultätsrat möge sich bei der Universitätsleitung für die nachhaltige Beseitigung der Unterfinanzierung einsetzen.

2. Verbindliche Lösungsskizze

Dozenten sollen eine verbindliche, schriftliche Lösungsskizze mit aufgeschlüsseltem Bewertungsmaßstab veröffentlichen, sodass Transparenz geschaffen wird und die Möglichkeit besteht, sich auf die dort genannten Punkte zu berufen. Nur wenn der Erwartungshorizont klar ist, kann eine Korrektur erfolgen, die elementaren wissenschaftlichen Maßstäben genügt.

3. Lesbare und begründete Einschätzung der Arbeit

Korrektoren sollen am Ende jeder Arbeit ihre Einschätzung gut leserlich (z.B. maschinenschriftlich) darlegen. Die Einschätzung muss mindestens eine Begründung der Note und Verbesserungsvorschläge für künftige Prüfungsleistungen enthalten.

4. Aufhebung der Anonymität der Korrektoren und Korrektorensprechstunde

Der Korrektor ist für seine Korrektur verantwortlich. Er soll daher die von ihm korrigierte Arbeit mit vollem Namen in gut leserlicher Schrift unterzeichnen. Der Erstkorrektor möge dazu verpflichtet werden, eine (angemessen bezahlte) Sprechstunde anzubieten, in der er sich mit dem Prüfling über Mängel und Vorzüge der korrigierten Arbeit verständigen kann. Dies wird die Lerneffekte einer solchen Prüfungsleistung deutlich erhöhen. Die Fakultät möge ihre Personalentscheidungen an diesem Erfordernis ausrichten, d.h. verstärkt wissenschaftliche Mitarbeiter und räumlich erreichbare Korrektoren anstellen, und ggf. die Kommunikation per Email mit externen Korrektoren ermöglichen.

5. Anonymität der Prüflinge

Die Prüflinge sollen bei der Abgabe sämtlicher Klausuren und Hausarbeiten entweder eine ihnen zugewiesene Prüfungsnummer oder ihre Matrikelnummer angeben müssen, ohne zusätzliche Hinweise auf ihre Identität (Name, Anschrift) hinzuzufügen. Die Arbeit soll nicht mit der persönlichen Unterschrift, sondern mit einem „Ende der Bearbeitung“ abgeschlossen werden.

6. Verbindliches Recht auf Nachkorrektur

Wir fordern ein Ende der derzeitigen Praxis einiger Professoren, die Nachkorrektur auszuschließen, wenn die Arbeit bereits durch den Professor selbst korrigiert wurde. Jeder hat ein Recht auf Nachkorrektur.

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The Korrekte Korrektur petition to Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena was written by Friederike Meyer zu Wendischhoff and is in the category Education at GoPetition.