#Civil Rights
Target:
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Region:
Spain

Ein Antrag auf dringende Überprüfung der o.g. Offenlegungsforderungen (spezifisch per Gesetz 7/2012 und das Königliche Dekret 1558/2012) und dessen Kompatibilität mit EU Abkommen und EU-weiten Gesetzen, insbesondere mit jenen, die sich auf Gleichbehandlung, Datenschutz und freie Bewegung von Personen und Kapital beziehen.

Die Petenten begrüßen Spaniens Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Sie glauben jedoch, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des Königlichen Dekrets 1558/2012 zu stumpf und ineffizient sind, denn das Ziel jeder Finanzpolitik sollte darin bestehen, die Steuern zahlende Gans so sanft zu rupfen, dass sie weiterhin ihre goldenen Eier legt.

Die Petenten sind der Auffassung, dass ein besseres, schärferes Instrument gefunden werden muss, das auf vorhandenen Maßnahmen wie der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung und dem international vereinbarten Informationsaustausch zur Bekämpfung der genannten Missbrauchsfälle basiert; dies unter Beachtung individueller Rechte auf Eigentum und Privatsphäre, wie sie durch die Europäische Union und die spanische Verfassung garantiert werden.

Das Vermögen der aus der EU stammenden und in Spanien lebenden Rentner besteht meistens aus Ersparnissen des Einkommens, das sie während ihres ganzen Arbeitslebens erhalten und versteuert haben, und dies ausschließlich mit dem Ziel, in den letzten Lebensjahren finanziell abgesichert zu sein. Ihre Vermögenswerte außerhalb Spaniens sind keine Reichtümer, die von korrupten Politikern, Geldwäschern und Steuerhinterziehern der spanischen Wirtschaft entzogen wurden, vielmehr hat das Geld, das sie nach Spanien gebracht haben, um Immobilien zu erweben und die täglichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten, für Arbeitsplätze gesorgt und der spanischen Wirtschaft Nutzen gebracht.

Die Petenten glauben, dass die Untergrenze für meldepflichtige Vermögen verdoppelt oder sogar vervierfacht werden könnte, ohne dass dies nachteilige Auswirkungen auf die Erfassung der Daten und deren Qualität haben würde. Wenn die Anzahl der erfassten Vermögensberichte reduziert werden könnte, würden das Finanzamt (Agencia Tributaria) und auch die Finanzberatungsunternehmen entlastet, so dass sie sich auf die Bekämpfung wirklicher Missbrauchsfälle konzentrieren könnten.

Die Petenten sind darüber hinaus der Überzeugung, dass das geforderte Format der Angaben die unterschiedlichen Formen von Vermögenswerten außerhalb Spaniens nicht berücksichtigt, so kann es sich z. B. um Treuhandfonds, verwaltete Konten, individuelle Sparkonten, Sparpläne zum Vermögensaufbau usw. handeln. Dies gilt auch für die unterschiedlichen Meldezeiträume. Ähnliche, auf Aktienbesitz zurückgehende Einkünfte können zu verschiedenen Zeitpunkten während eines Jahres und in verschiedenen Formaten gemeldet werden, daher ist eine historische Berechnung von „Reichtum“ in der erforderlichen Form schwierig, um nicht zu sagen unmöglich, und dies besonders angesichts des nur kurzen Zeitraums, der für die Erklärung zur Verfügung steht. (Dies wurde vom Service „Your Advice Europe“ als eine schwere Form der Diskriminierung anerkannt.)

Die Petenten sind der Auffassung, dass die Strafen, die für verspätete Einreichung, Auslassungen oder Fehler verhängt werden sollen, unverhältnismäßig sind – in vielen Fällen übersteigen sie sogar den Wert des zu erklärenden Vermögens. Absichtliche Falscherklärungen müssen natürlich verhältnismäßig geahndet werden, aber Strafen für kleinere Fehler oder Auslassungen sollten ebenfalls dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Die Petenten bringen ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass sie Finanzberatungsunternehmen sehr detaillierte Auskunft erteilen müssen, die ihre Datenbanken eventuell nicht ordnungsgemäß vor unbefugtem Zugriff schützen, so dass diese Daten von Internet-Betrügern missbraucht werden könnten.

Die Petenten fordern den Petitionsausschuss und das Parlament dazu auf, umgehend auf die spanischen Behörden einzuwirken, damit diese den Stichtag zur Einreichung der Erklärung der Vermögenswerte vom 30. April 2013 auf unbestimmte Zeit verschieben, um ausstehende Fragen zu klären und das gesamte Verfahren zu vereinfachen. Hierzu muss auch die Zusicherung der spanischen Regierung gehören, dass das Verfahren den einschlägigen EU-Normen und Richtlinien und ebenso der spanischen Verfassung voll umfänglich entspricht.

Da die Frist zur Einreichung der Erklärung bereits am 30. April abläuft, ist die Situation so dringlich, dass wir den Petitionsausschuss auffordern, diese Petition unverzüglich und im Hinblick auf die Beteiligung der EU-Kommission so schnell wie möglich anzunehmen, auch weil diese Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof vorrangig behandelt werden sollte. [Die Petenten verweisen auf die Anlage zu dieser Petition und sind bereit, ggf. Zusatzinformationen zu der vorliegenden Angelegenheit zu liefern.]

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The Überprüfung der Meldepflicht Spaniens von Auslandsvermögen (DE) petition to Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments was written by Fergus Thomson and is in the category Civil Rights at GoPetition.