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Aktion Kinderwunsch e.V. Forderungskatalog
Published by Aktion Kinderwunsch e.V. on Jun 30, 2008
Closed on Oct 08, 2008
Closed on Oct 08, 2008
Result:
Aktion Kinderwunsch e. V. sagt danke für die tolle
Unterstützung der Puppen-Aktion !!!
Unterstützung der Puppen-Aktion !!!
Ich fordere...
...die Vollfinanzierung von vier reproduktionsmedizinischen Zeugungsversuchen gemäß der geltenden Regelungen bis einschließlich 31.12.2003.
...anschließend daran eine angemessene bzw. einkommensabhängige Eigenbeteiligung oder Anerkennung als Zuzahlung unterhalb der 2%-Belastungsobergrenze.
...die Kostenübernahme von Begleitbehandlungen wie z.B der TESE.
...die Änderung der starren Altersgrenzen in eine Indikationsregelung für Frauen ab dem 41. und für Männer ab dem 51.Lebensjahr.
...die Aufhebung der unteren Altersgrenze von 25 Jahren bei Betroffenen, denen aufgrund einer medizinischen Indikation keine Chance auf eine natürlich herbeigeführte Schwangerschaft gegeben wird.
...Behandlungsmöglichkeiten für alleinstehende Frauen.
...Behandlungsmöglichkeiten für homosexuelle Paare.
...die Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter in allen Belangen der Reproduktionsmedizin.
...die Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamen-, Eizellen- oder Embryonenspenden angewiesen sind sowie eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bei gegebener medizinischer Indikation.
...die Einführung klarer gesetzlicher Regelungen, die den Interessen des aus einer heterologen Befruchtung entstandenen Kindes, der Eltern und des Spenders gleichermaßen Rechnung tragen, einschließlich einer gesetzlich festgelegten Archivierung der Spenderdaten für die Dauer von 50 Jahren.
...die Zulassung der Weiterkultivierung von mehr als drei Embryonen zwecks Erhöhung der Erfolgsaussichten bei Reagenzglasbefruchtungen und zur Reduzierung der Mehrlingsschwangerschaften.
...die Vollfinanzierung von vier reproduktionsmedizinischen Zeugungsversuchen gemäß der geltenden Regelungen bis einschließlich 31.12.2003.
...anschließend daran eine angemessene bzw. einkommensabhängige Eigenbeteiligung oder Anerkennung als Zuzahlung unterhalb der 2%-Belastungsobergrenze.
...die Kostenübernahme von Begleitbehandlungen wie z.B der TESE.
...die Änderung der starren Altersgrenzen in eine Indikationsregelung für Frauen ab dem 41. und für Männer ab dem 51.Lebensjahr.
...die Aufhebung der unteren Altersgrenze von 25 Jahren bei Betroffenen, denen aufgrund einer medizinischen Indikation keine Chance auf eine natürlich herbeigeführte Schwangerschaft gegeben wird.
...Behandlungsmöglichkeiten für alleinstehende Frauen.
...Behandlungsmöglichkeiten für homosexuelle Paare.
...die Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter in allen Belangen der Reproduktionsmedizin.
...die Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamen-, Eizellen- oder Embryonenspenden angewiesen sind sowie eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bei gegebener medizinischer Indikation.
...die Einführung klarer gesetzlicher Regelungen, die den Interessen des aus einer heterologen Befruchtung entstandenen Kindes, der Eltern und des Spenders gleichermaßen Rechnung tragen, einschließlich einer gesetzlich festgelegten Archivierung der Spenderdaten für die Dauer von 50 Jahren.
...die Zulassung der Weiterkultivierung von mehr als drei Embryonen zwecks Erhöhung der Erfolgsaussichten bei Reagenzglasbefruchtungen und zur Reduzierung der Mehrlingsschwangerschaften.
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